Welche Möglichkeiten gibt es, eine polnische Haushaltshilfe oder Pflegekraft legal zu beschäftigen ?

Vorwort:

Das Beschäftigen von Haushaltshilfen oder Pflegekräften aus Polen ist in Deutschland zu einer beliebten Möglichkeit geworden, wenn es darum geht pflege- oder hilfebedürftige Senioren eine Betreuung in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen.
Die Vorteile für den Betreuungsempfänger (Pflegebedürftigen) liegen klar auf der Hand. Der Pflegebedürftige kann zu Hause in seiner gewohnten Umgebung bleiben. Oftmals gibt es aufgrund  des Mangels an freien Plätzen in stationären Einrichtungen auch keine andere Möglichkeit, als eine Betreuung zu Hause zu wählen.

Grundsätzlich gibt es verschiedene Möglichkeiten polnische Pflegekräfte legal zu beschäftigen. In diesem Beitrag möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick verschaffen. Vorab ist zu erwähnen, dass Pflegekräfte aus Polen von Ihrer Qualifikation als solche, in Deutschland keinen Gebrauch machen dürfen. Die Ausbildung einer Pflegekraft aus Polen wird in Deutschland nicht anerkannt. Sollten Pflegeleistungen im medizinischen Bereich (Wundversorgung, Katheter Pflege, Medikamentengabe etc.) notwendig sein, ist es ratsam ergänzend einen ambulanten Pflegedienst zu beauftragen.

Die verschiedenen Möglichkeiten eine polnische Pflegekraft oder Haushaltshilfe zu beschäftigen:

1. Festanstellung einer polnischen Pflegekraft im eigenen Haushalt. 

Bei dieser Variante werden die polnische Pflegekräfte legal vom Pflegebedürftigen angestellt. Rechtsgrundlage hierfür ist die Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der EU. Staatsangehörige der EU Mitgliedsstaaten haben seit dem 01.05.2011 das Recht Ihren Arbeitsplatz frei zu wählen. Eine Arbeitserlaubnis ist demnach nicht mehr erforderlich.

Vorteile: Der Pflegebedürftige kann somit den Leistungsumfang selbst vertraglich festlegen. Als Arbeitgeber ist er weisungsbefugt und  kann bestimmen in welchem Zeitrahmen welche Arbeiten von der Pflegehilfe zu leisten sind. 

Nachteil:     Der bürokratische Aufwand ist hier sehr hoch. Zur Vorbereitung müssen hier mehrer Wochen eingeplant werden. Der Pflegebedürftige muss alle Pflichten eines Arbeitgebers berücksichtigen (Abführen von Sozialversicherungsbeiträgen,                                            Urlaubsgewährung, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall etc. ) 

2. Beschäftigung einer selbständigen Pflegekraft aus Polen: 

Bei dieser Variante beschäftigen Sie eine Pflegehilfe aus Polen, die selbständig arbeit. Rechtsgrundlage hierfür ist die Niederlassungsfreiheit innerhalb der EU. Die Pflegekraft oder Haushaltshilfe muss hierbei ein Gewerbe in Deutschland anmelden und schreibt dem Betreuungsempfänger eine Rechnung.

Vorteile: Meist fallen bei dieser Variante etwas geringere Kosten an, da die Betreuungskraft sozusagen Chef und Mitarbeiter ihrer eigenen Firma  ist und sie die Buchhaltung, Vermittlung und Verwaltung selbst übernimmt. 

Nachteile: die Betreuungskraft muss für mehrere Auftraggeber tätig sein. Der Verdacht auf Scheinselbständigkeit besteht schon wenn die Pflegekraft im Haushalt des Pflegebedürftigen wohnt. Sollte eine Scheinselbständigkeit vorliegen drohen Geldstrafen auch für den Auftraggeber.
Bei Problemen mit der Betreuungskraft sind kurzfristige Betreuerwechsel meist nicht möglich.

 

3. Beschäftigung einer polnischen Haushaltshilfe oder Pflegekraft die im Heimatland angestellt ist:  

Bei dieser Variante ist die Pflegehilfe bei einem Dienstleister in Polen fest angestellt und wird für einen gewissen Zeitraum nach Deutschland entsendet. Rechtsgrundlage hierfür ist das sogenannte Entsendegesetz welches Firmen innerhalb der EU erlaubt ihre Angestellten für einen befristeten Zeitraum in ein anderes Land zu schicken.

Vorteil: Schnelle unbürokratische Abwicklung möglich. Bei Krankheit oder Problemen mit der Pflegekraft kann schnell eine neue Betreuungskraft vermittelt werden. Es ist eine lückenlose Betreuung möglich, da die Betreuungskraft im Urlaub nahtlos durch eine zweite Betreuerin ersetzt wird.

Nachteil: Vertraglich gesehen ist der Pflegebedürftige bei dieser Variante nicht weisungsbefugt, da er nicht Arbeitgeber sondern Empfänger einer Dienstleistung ist. 

Weitere Informationen zum Thema Seniorenbetreuung durch entsendetes Personal finden Sie hier.

 


 

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  1. […] Mehr Informationen zu den verschiedenen Beschäftigungsmodellen und deren Rechtslage finden Sie hier: http://polnische-haushaltshilfe.net/Blog/?p=94 […]

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