Die Pflegerade sichern dem Pfegebedürftigen die Leistungen aus der Pflegeversicherung zu und werden bei der Pflegekasse beantragt und mit Prüfung durch den MDK durchgeführt. Ab Januar 2017 gibt es einige Änderungen, denn zu diesem Zeitpunkt tritt das zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) in Kraft. Der Pflegegrad wird mittels einer Begutachtung in Form von Einzelpunkten addiert. Dieser Einzelpunkte werden wie folgt in 5 verschiedene Module gegliedert: Mobilität (Aufrichten im Bett, Sitzposition und...
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