Vergleich Pflegeheim und häusliche Betreuung

Welche Kosten kommen auf Pflegebedürftige bei einer vollstationären Pflege zu? 

Die Kosten für ein Pflegeheim variieren je nach Lage und Bundesland in dem sich das Heim befindet. Auch die Kostenbeteiligung der Pflegekasse variiert. Abhängig von der Pflegestufe kann eine Kostenübernahme wie folgt aussehen:

Kostenübernahme der Pflegekasse für stationäre Pflege (Altenheim, Pflegeheim, Seniorenheim): 

Pflegestufe.1 : 1023 €/Monat
Pflegestufe.2 : 1279€/ Monat
Pflegestufe.3 : 1550€/ Monat

Bei einem sogenannten Härtefall ist eine Leistungsübernahme von 1.918€ / Monat möglich. Die Pflegestufe wird durch den MDK (medizinischen Dienst der Krankenkasse) zugeordnet.

 

Die Tatsächlichen Kosten für eine stationäre Pflegeeinrichtung betragen in der Regel ca. 2000€ – 4000€ monatlich. Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherungen reichen in der Regel nicht aus die Kosten zu decken. Die Differenz muss von den Pflegebedürftigen, Angehörigen oder Ehepartnern aus eigenen Mitteln finanziert werden. Die Selbstbeteiligung kann sich durchaus auf über 2000€ monatlich belaufen.

 

Welche Kosten entstehen bei einer häuslichen Betreuung durch eine Pflegehilfe aus Polen?

Die Kosten für eine Pflegehilfe oder Pflegekraft aus Polen variieren. Hier wird genau wie bei stationären Einrichtungen der Umfang der Betreuung und die Anforderungen an das Betreuungspersonal berücksichtigt.

Auch bei der Pflege durch Angehörige oder einer Pflegehilfe hat der Pflegebedürftige Anspruch auf Pflegegeld.

Kostenübernahme der Pflegekasse bei Pflege durch Angehörige oder Pflegehilfe: 

Pflegestufe.1 : 235 €/ Monat
Pflegestufe.2 : 440 €/ Monat
Pflegestufe. 3: 700 €/ Monat 

Zusätzlich haben Sie bei der Pflege aus eigenen Mitteln sowohl bei den gesetzlichen Pflegeversicherungen als auch bei den privaten Anspruch auf eine sogenannte Verhinderungspflege. Diese beläuft sich auf jährlich ca. 1550 € (monatlich 129€).

Das beschäftigen einer Pflegehilfe aus Polen kann auch steuerlich geltend gemacht werden. Die maximale Steuergutschrift pro Jahr beläuft sich auf ca.4000 € (333€/Monat).

Kostenbeispiel:
Bei einer häuslichen Betreuung durch eine Pflegehilfe aus Polen fallen monatlich ca. 1850 € (ausreichende Sprachkenntnisse) an. Abzüglich des Pflegegeldes (235€), Verhinderungspflege (129€), steuerliche Gutschrift (333€) bleibt eine Selbstbeteiligung von
ca.1153 €/Monat. 

Weiter Informationen erhalten Sie hier.

 

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