Mehr Zuschuss für die Pflege aber wie und wofür?

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Seit Jahresbeginn (1.1.2017) gibt es keine drei Pflegestufen mehr, sondern 5 Pflegegrade. Diese errechnen sich nicht mehr nach Zeitaufwand sondern nach dessen Selbständigkeit. Dies ist vor allem für Demenzkranke von Vorteil.

 

So viel bekommen Sie bei:

 

1 Pflegegrad 1 – (körperlich leicht eingeschränkt)
  • Zuschuss für barrierefreien Umbau bis zu 4000 €
  • Für die Pflege im Heim Zuschuss von 125 € pro Monat
2 Pflegegrad 2 – (meist bisher Pflegestufe 1)
  • Zuschuss von 316 € bei Pflege zu Hause
  • Zuschuss für Pflegedienst 689 €
  • Zuschuss fürs Heim 770 €
3 Pflegegrad 3 – (meist bisher Pflegestufe 2)
  • Zuschuss von 545 € bei Pflege zu Hause
  • Zuschuss für Pflegedienst 1298 €
  • Zuschuss fürs Heim 1262 €
4 Pflegegrad 4 – (meist bisher Pflegestufe 3)
  • Zuschuss von 728 € bei Pflege zu Hause
  • Zuschuss für Pflegedienst 1612 €
  • Zuschuss fürs Heim 1775 €
5 Pflegegrad 5
  • Zuschuss von 905 € bei Pflege zu Hause
  • Zuschuss für Pflegedienst € 1995 €
  • Zuschuss fürs Heim 2005 €

 

Wer profitiert am meisten von der Pflegereform?

Patienten, welche bisher in der Pflegestufe I oder II waren und zu Hause gepflegt werden, da sie jetzt höher eingestuft wurden, d.h. Pflegestufe I jetzt Pflegerad 2, das sind 72 € im Monat mehr und bei Pflegestufe II,  jetzt Pflegegrad 3 sind es 87 € im Monat mehr.

 

Wie kann ein Pflegebedürftiger noch mehr Geld von der Pflegekasse bekommen?

Es lohnt sich eventuell eine neue Begutachtung zu beantragen, da zukünftig die Selbständigkeit ausschlaggebend ist und nicht mehr der Zeitfaktor.

 

Wofür bekomme ich noch Geld von der Pflegekasse?

Für Pflegehilfsmittel, wie z.B. Einlagen für das Bett (40 € pro Monat). Zusätzlich haben alle Anspruch, welche zu Hause gepflegt werden auf ein Entlastungsgeld von 125 € pro Monat für pflegende Angehörige. D.h. damit können Sie eventuell ein professionelle Betreuung bezahlen, wenn Sie dringend etwas zu erledigen haben und die Pflegebedürftige nicht allein lassen wollen oder können.

 

Zusätzliche Leistungen für pflegende Angehörige?

Wer einen Angehörigen ab Pflegegrad 2 (bisher Pflegestufe I) für mind. 10 Stunden an zwei Tagen in der Woche pflegt, d.h. 2 x 5 Stunden pro Woche, erhält dafür Beiträge in der Rentenkasse gutgeschrieben. Diese richten sich nach der Höhe des Pflegegrades.

Voraussetzung hierfür ist, dass die Pflegeperson keiner anderen beruflichen Tätigkeit mit mehr als 30 Wochenstunden Arbeitszeit nachgehen darf.
 

 
Wie viel muss man zukünftig fürs Heim dazu bezahlen?
Ab sofort müssen Pflegebedürftige einen einrichtungseinheitlichen pflegebedingten Eigenanteil sowie Unterkunft und Verpflegung bezahlen. Die Zuzahlungen fallen je Heim und Bundesland unterschiedlich aus. Hier ein Bundesvergleich:
  • Zuzahlung Heimbewohner – 1725 € in NRW
  • Zuzahlung Heimbewohner – 1471 € in Rheinland-Pfalz
  • Zuzahlung Heimbewohner – 1696 € im Saarland
  • Zuzahlung Heimbewohner – 1511 € in Baden-Württemberg
  • Zuzahlung Heimbewohner – 1360 € in Bayern
  • Zuzahlung Heimbewohner – 1222 € in Hessen
  • Zuzahlung Heimbewohner – 1195 € in Bremen
  • Zuzahlung Heimbewohner – 952 € in Schleswig-Holstein
  • Zuzahlung Heimbewohner – 1356 € in Hamburg
  • Zuzahlung Heimbewohner – 901 € in Niedersachsen
  • Zuzahlung Heimbewohner – 922 € in Thüringen
  • Zuzahlung Heimbewohner – 851 € in Sachsen-Anhalt
  • Zuzahlung Heimbewohner – 856 € in Sachsen
  • Zuzahlung Heimbewohner – 1061 € in Brandenburg
  • Zuzahlung Heimbewohner – 841 € in Mecklenburg-Vorpommern
  • Zuzahlung Heimbewohner – 1451 € in Berlin
 
Muss ich mehr bezahlen wenn ich im Heim bin und mehr Pflege benötige?
Nein, denn der neue Eigenanteil ist stabil auch wenn sich der Gesundheitszustand verschlechtert und der Patient in einen höheren Pflegegrad kommt. Dies war bisher nicht so, bisher stieg damit auch der Eigenanteil.  
Kann ich Pflegekosten von der Steuer absetzen?
Sie können die Pflegekosten als „Außergewöhnliche Belastungen“  absetzen, Dies hängt jedoch von der Höhe des Einkommens ab. Für eine Haushaltshilfe beispielsweise, welche kocht können 20 % der Kosten abgesetzt werden (maximal 4000 €) als „Haushaltsnahe Dienstleistungen“. Hierzu fragen Sie bitte einen Steuerberater oder beim Finanzamt nach.  

Was erwarten Sie von der Einführung des Pflegestärkungsgesetz III ?
  • 74%
    Weniger Bürokratie - 74%
  • 78%
    Mehr finanzielle Unterstützung - 78%
  • 43%
    Mehr Unterstützung für Angehörige - 43%
  • 83%
    Allgemeine Verbesserung der Pflege zu Hause - 83%
83%

Kurzfassung

Bavaria Care hat Angehörige pflegebedürftiger Menschen, die zu Hause durch eine Pflegekraft aus Osteuropa versorgt werden gefragt, was Sie sich von der Einführung des dritten Pflegestärkungsgesetzes erhoffen. 83% der Befragten erhoffen sich eine Allgemeine Verbesserung der Pflege zu Hause:

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