Betreuungsunterbrechnung durch Krankenhausaufenthalt oder durch eigene Pflege

Vertragspause24hPflegeNatürlich kann es während der Vertragslaufzeit vorkommen, dass der Pflegebedürftige ins Krankenhaus muss.  Nun stellt sich die Frage, soll ich den bestehenden Vertrag ruhen lassen oder soll ich den bestehenden Vertrag kündigen und dann später wieder einen neuen Vertrag abschließen?

 

Des Weiteren gibt es ja auch manchmal die Situation, dass Angehörigen, während ihres Urlaubs etc. die Pflege für den Bedürftigen selbst übernehmen wollen.  Auch hier einsteht dann eines Pause von einigen Wochen. Wie soll ich hier verfahren? Soll ich hier den Vertrag ruhen lassen oder soll ich ihn kündigen und später wieder einen neuen Vertrag abschließen?

 

Zu diesen beiden Punkten können wir nachstehende Antworten geben:

Das Entgegenkommen des Ruhens eines Vertrages zu ermöglichen, ist eine sehr positive Angelegenheit für den Kunden, denn es entstehen ihm hierbei während der Ruhezeit keine Kosten. Wenn er dann weiss, dass er zum Tag X wieder eine Hilfe braucht, teilt er dies einfach der Agentur mit und er bekommt neue Personalvorschläge und der Wiedereinsatz der Betreuung kann reibungslos von statten gehen.

Sollte der Kunde nicht wissen, ob und wann er wieder Betreuungshilfe benötigt, empfiehlt es sich den Vertrag zu kündigen mit 14-tägiger Kündigungsfrist. Sollte er dann zum Tag X wieder jemanden benötigen, kann er wieder bei der Agentur anrufen und um neue Betreuungsvorschläge bitten und dann wieder einen neuen Vertrag abschließen.

Beides ist möglich, es richtet sich bei der Entscheidung, bei den Begebenheiten und Bedürfnissen des Kunden. Bei fester Wiedereinsatz Frist empfiehlt sich ein Ruhen des Vertrages, bei unentschlossenem Wiedereinsatz empfiehlt sich eine Kündigung des Vertrages.