Mit zunehmendem Alter mehren sich die Gedanken einer guten privaten Pflege zu Hause. Wenn das aber alleine nicht mehr geht und man Hilfe braucht wird es schon schwieriger eine gute und zufriedene Lösung zu finden, wenn man nicht ins Heim möchte, sondern so lange als möglich zu Hause bleiben will. Wie gehe ich die Angelegenheit rechtzeitig und richtig an und an wen wende ich mich mit meinem Vorhaben? Zuerst...
Wie teuer ist Pflege wirklich und wann müssen die Kinder für ihre Eltern bezahlen?
Die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt hier wie folgt: Die Höhe der Leistungen richtet sich nach den Pflegestufen und danach ob Angehörige oder ambulante Pflegedienste sich um den Pflegebedürftigen kümmern oder ob er stationär im Heim gepflegt wird. Die geringste Zahlung beträgt in der Pflegestufe 0 (für Demenzkranke) derzeit 123,00 € monatlich. Bei Pflegestufe I beträgt der Betrag 244,00 €, bei Pflegestufe II beträgt er 458,00 € und bei Pflegestufe III...
Kombinationsleistung: Pflegesachleistung + Pflegegeldleistung
Wie können Sie dies optimal miteinander kombinieren? Hier wird geteilt! Der Pflegedienst fällt unter „ausgezahlte Pflegesachleistungen“ Die Auszahlung an Sie fällt unter „ausgezahlte Pflegegeldleistungen“ Wenn also die Pflege des Angehörigen durch Sie und einen ambulanten Pflegedienst übernommen wird verläuft die Teilung wie folgt: 1. Der ambulante Pflegedienst rechnet seine Leistungen monatlich mit der Pflegekasse ab (Pflegesachleistungen). Bei Pflegestufe II sind dies € 1.144,00 monatlich. 2. Je nach Pflegestufe...
Fördergelder vom Staat für Umbaumaßnahmen im Pflegebereich zu Hause
Ist die Situation, sein Leben nicht mehr alleine meistern zu können schon bedrückend genug, so kommen doch oft auch noch notwendige Umbaumaßnahmen und finanzielle Belastungen hinzu um im gewohnten Umfeld, sprich zu Hause weiter versorgt werden zu können. Diese Umbaumaßnahmen werden vom Staat wie folgt gefördert: Voraussetzung für diese Fördermittel ist allerdings eine Pflegestufe, welche Sie durch Begutachtung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) erlangen. Die Bezuschussung macht in vielen...
Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege ohne Pflegestufe sowie Voraussetzungen zur Anerkennung von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten?
Zur Kurzzeitpflege: Eine Kurzzeitpflege ohne Pflegestufe (=Übergangspflege) kann unter bestimmten Voraussetzungen seit Januar 2016 in Anspruch genommen werden. Es gelten hierbei jedoch sehr strenge Regeln. Diese sind, wenn ein Unfall oder eine schwere Krankheit plötzlich eintritt. Man nennt dies dann Übergangspflege. Sie wird nur genehmigt wenn sie unbedingt erforderlich ist und die Pflege zu Hause nicht vorgenommen werden kann und erfolgt in entsprechenden Einrichtungen. Auch bei der Übergangspflege beträgt...
Wissenswertes zu den Änderungen im Pflegebereich ab 2017
Ab 2017 werden die Pflegeleistungen den jeweiligen Bedürfnissen des Patienten besser angepasst, insbesondere werden auch Demenzkranke besser berücksichtigt. Es sollen auch die geistigen Behinderungen mehr beachtet werden. Somit werden ab 2017 die psychischen und physischen Erkrankungen gleichgesetzt. Bisher wurden die körperlichen Gebrechen mehr berücksichtigt. Dies ist nun nicht mehr der Fall. Mehr Berücksichtigung finden auch die alltäglichen Einschränkungen. Die eingeschränkte Alltagskompetenz wird zukünftig mehr berücksichtigt in den neuen Pflegegraden (bisher...
Wie und wo beantrage und erhalte ich Pflegegeld, Verhinderungspflege Kurzzeitpflege und die Erstattung vom Finanzamt ?
Pflegegeld Der Antrag zum Pflegegeld muss bei der jeweiligen Krankenkasse gestellt werden. Sie bekommen ebenfalls die dafür vorgesehenen Formulare jeweils bei Ihrer Krankenkasse auf Anfrage. Voraussetzung zur Beantragung des Pflegegeldes ist es, dass der Pflegebedürftige mindestens für 6 Monate in erheblichem Maße hilfebedürftig ist. Die Einstufung in eine Pflegestufe kann bei der Pflegekasse beantragt werden. Diese sendet Ihnen dann einen Antrag auf Pflegegeld zu. Dieser Antrag muss eigenhändig vom Pflegebedürftigen...
Was ändert sich mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz ab 2017 ?
Ab Januar 2017 gibt es einige Änderungen, denn zu diesem Zeitpunkt tritt das zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) in Kraft. Der Pflegegrad wird mittels einer Begutachtung in Form von Einzelpunkten addiert. Dieser Einzelpunkte werden wie folgt in 5 verschiedene Module gegliedert: Mobilität (Aufrichten im Bett, Sitzposition und umsetzen, Fortbewegen in der Wohnung und Treppensteigen) (Gewichtung 10 %) Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (Personen erkennen, zeitliche...
Wenn die Kurzzeitpflege nicht in Anspruch genommen wird, kann dies der Verhinderungspflege zugute kommen
Zuerst sei gesagt, dass der jeweilige Antrag für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege vor Antritt bei der Pflegekasse gestellt werden sollte. Es ist aber auch eine kurzfristige Beantragung möglich bzw. es kann die Beantragung auch rückwirkend erfolgen. Beratend zur Seite stehen Ihnen hier die Sozialämter, die Pflegeversicherung aber auch die Pflegedienste.Innerhalb eines Jahres kann eine Verhinderungspflege und eine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden (insgesamt € 3.224,–). Diesen Betrag bekommen Sie von...
Pflegestärkungsgesetz II
Im August 2015 wurde vom Bundeskabinett der Entwurf des zweiten Pflegestärkungsgesetzes beschlossen. Wirksam wird das Gesetz ab Januar 2016. Die Änderung des Begutachtungsverfahrens sowie die Umstellung der Leistungsbeträge sollen zum 01.01.2017 eingeführt werden. Die bis heute geltenden Pflegestufen 0-3 sollen durch 5 Pflegegrade ersetzt werden. Somit sollen Leistungen genauer dem Bedarf der Pflegebedürftigen angepasst werden können. Im Vordergrund steht auch die bessere Versorgung von Pflegebedürftigen mit psychischen Erkrankungen und Demenzpatienten....