Seit dem Beitritt Polens in die EU 2004 ist es dort ansässigen Firmen möglich, ihre Mitarbeiter über eine sogenannte Entsendebescheinigung „A1“ (davor „E101“) nach Deutschland zu entsenden. Diese bestätigt, dass der/die Entsendete sozialversicherungspflichtig in Polen angestellt ist. Dies ist nach Beschluss des Freizügigkeitsgesetzes laut Art.18 EGV (Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft) nun auch ohne Visum möglich. In Kooperation mit unserem Arbeitgeber in Polen können wir Ihnen somit vollkommen legal polnisches...
Ratgeber polnische Haushaltshilfe
Legale Beschäftigung einer Pflegekraft oder Haushaltshilfe aus Polen. Immer mehr hilfebedürftige Senioren in Deutschland nehmen die Dienstleistung einer polnischen Pflegekraft oder Haushaltshilfe in Anspruch. Für das deutsche Pflegesystem ist die Seniorenbetreuung aus Osteuropa eine große Entlastung und Aufgrund des stetig wachsenden Pflegebedarfs nicht mehr wegzudenken. Der Gedanke, in ein Pflegeheim zu gehen, ist für viele Senioren mit Ängsten und Sorgen verbunden. Nicht nur können sich viele Senioren nicht vorstellen aus ihrer gewohnten...
Legale Beschäftigung einer Haushaltshilfe aus Polen
Bavaria Care vermittelt ausschließlich polnische Haushaltshilfen und Pflegekräfte im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit (Entsendung). Das Personal ist bei einem Partnerunternehmen in Polen sozialversicherungspflichtig beschäftigt und versichert. Bei sämtlichen Arbeitsverträgen werden die in Deutschland geltenden Mindestlohnbestimmungen (MiLOG) berücksichtigt. Agenturen die Haushaltshilfen oder Pflegekräfte vermitteln die auf selbständiger Basis in Deutschland arbeiten sind mit Vorsicht zu betrachten da schnell der Verdacht einer Scheinselbständigkeit entstehen kann. Wir informieren Sie gerne und unverbindlich : Bavaria Care