Ein Gutachten über die Pflegebedürftigkeit von Senioren wird durch den MDK vorgenommen. Der medizinische Dienst der Krankenkassen ist dafür zuständig den nötigen Grad der Hilfeleistung für Pflegebedürftige einzustufen. Um so ein Gutachten durch den MDK zu veranlassen sollten Sie sich vorerst mit Ihrer bzw. der Krankenkasse des Pflegebedürftigen in Verbindung setzen. Diese wird dann eine Pflegeeinstufung durch den MDK beantragen.
Wir haben die aktuelle Leistungsübersicht von 2012 für Sie aufgelistet:
Häusliche Pflege durch Familienangehörige oder Seniorenbetreuerin (keine Fachkraft)
- Pflegestufe 1 : 235 €
- Pflegestufe 2 : 440 €
- Pflegestufe 3 : 700 €
Häusliche Pflege durch Fachkraft z.B ambulanter Pflegedienst
- Pflegestufe 1 : 450 €
- Pflegestufe 2 : 1.110 €
- Pflegestufe 3 : 1.550 €
- Pflegestufe 4 : 1.918 €
Teilstationäre Pflege
- Pflegestufe 1 : 450 €
- Pflegestufe 2 : 1.110 €
- Pflegestufe 3 : 1.550 €
Erläuterung der Pflegestufen
Pflegestufe 1 : Erheblich pflegebedürftig
es werden mindestens 90 Minuten pro Tag Hilfe benötigt. Davon müssen 45 Minuten auf die Grundpflege entfallen.
Pflegestufe 2 : Schwer pflegebedürftig
es werden mindestens 180 Minuten pro Tag Hilfe benötigt. Davon müssen 120 Minuten auf die Grundpflege entfallen.
Pflegestufe 3 : Schwerst pflegebedürftig
es werden mindestens 300 Minuten pro Tag Hilfe benötigt. Davon müssen 240 Minuten auf die Grundpflege entfallen.
[…] muss auf jeden Fall eine Pflegestufe vorliegen (mindestens jedoch Pflegestufe 0 = eingeschränkte […]