Ab 1.1.2017 wird der Mindestlohn von bisher 8,50 € auf 8,84 € erhöht dies wurde vom Kabinett der Bundesregierung im Oktober 2016 beschlossen. Diese Entscheidung beruht auf die Tariflohnerhöhungen im Juni 2016.
Dieser Beschluss bleibt natürlich nicht ohne Folgen für die häusliche 24 Stunden Betreuung, denn die Beträge werden an die Arbeitnehmer bzw. das Pflegepersonal weitergegeben. Aufgrund dieses Umstandes sind natürlich auch die Agenturen bzw. Dienstleister des Betreuungspersonals gezwungen ihre monatlichen Leistungen ab 1.1.2017 zu erhöhen. Kunden müssen mit einer Erhöhung der Betreuungspauschale von ca. 90 – 100 €/Monat rechnen.
Warum gesetzlicher Mindestlohn?
Die Arbeit soll zum Einen die Existenz des Arbeitnehmers sichern und zum anderen müssen Lohn und Produktivität in einem ausgeglichenen Verhältnis steht, damit sozialversicherungspflichtige Beschäftigung erhalten bleibt. Dieser Ausgleich wird von den Sozialpartnern mittels Tarifverträgen herbeigeführt. Trotz allem darf der Mindestlohn den fairen Wettbewerb und die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nicht gefährden.