Betreuung zu Hause durch Pflegekräfte aus Polen.
Immer mehr Pflegebedürftige nehmen die Hilfe einer Betreuungskraft aus Polen in Anspruch. Die Pflegehilfe wohnt hierbei im Haus oder Wohnung des Betreuungsbedürftigen, und unterstützt diesen bei der Bewältigung des Alltags sowie im Bereich der Grundpflege.
In diesem Artikel möchten wir auf die Leistungen der Pflegekasse im Falle einer häuslichen Betreuung durch Personal aus Polen oder anderen osteuropäischen Ländern eingehen.
Die Kosten für eine häusliche Betreuung liegen in der Regel zwischen 1850€ und 2250€ brutto im Monat. Abhängig von der Art der Beschäftigung, wird dieser Betrag entweder an den im Ausland sitzenden Dienstleister oder an die Betreuungskraft selbst überwiesen.
Wichtig: Unabhängig von der Höhe der Kosten, müssen diese immer privat mit dem Dienstleistungsunternehmen oder mit der Pflegekraft verrechnet werden. Es besteht keine Möglichkeit, die Kosten für eine polnische Pflegekraft direkt mit der Pflegekasse zu verrechnen. Die Betreuungsdienstleistung wird nicht als „Sachleistung“ anerkannt.
Sogenannte Behandlungspflege darf auch bei entsprechende Qualifikation oder Erfahrung nicht durch eine polnische Pflegekraft erbracht werden.
Selbstverständlich hat die betreuungsbedürftige Person auch bei einer häuslichen Versorgung durch eine Pflegehilfe aus Polen, Anspruch auf Leistungen der Pflegekasse. Nachfolgend sehen Sie eine Tabelle der aktuellen Leistungen im Überblick (Pflegegeld)
Pflegestufe.1 |
Pflegestufe.2 |
Pflegestufe.3 |
|
Pflegegeld (monatlich)* |
235€ |
440€ |
700€ |
Aufgrund des im Juni 2012. beschlossenen Pflege-Neuausrichtungsgesetzes erhalten Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz (z.B Demenz) erhöhte Leistungen der Pflegekasse:
Pflegestufe.0 |
Pflegestufe.1 |
Pflegestufe.2 |
Pflegestufe.3 |
|
Pflegegeld (monatlich)* |
120€ |
305€ |
525€ |
700€ |
*Stand: Januar 2014
Pflegegeld und Sachleistung kombinieren:
Sollte eine Versorgung des Betreuungsbedürftigen durch die polnische Pflegerin nicht ausreichen, so können zusätzlich sogenannte Sachleistungen in Anspruch genommen werden. So kann ergänzend beispielsweise ein Pflegedienst beauftragt werden, um Behandlungspflege (Wundversorgung, Katheterpflege..etc) zu erbringen.
In diesem Fall werden nun Sach- und Barleistungen kombiniert.
Beispiel: In der Pflegestufe 2 hat ein Pflegebedürftiger Anspruch auf 440€ Pflegegeld und 1100€ Sachleistung.
Nimmt der Pflegebedürftige beispielsweise nur 70% der Sachleistung in Anspruch : (1100€ x 70%= 770€), bekommt er die übrigen 30% anteilig vom Pflegegeld ausbezahlt ( 440€ x 30%= 132€ ) . Insgesamt wird also eine Gesamtleistung von (770€ + 132€= 902€ ) erbracht.
Informieren Sie sich kostenlos und unverbindlich über die Möglichkeiten einer häuslichen Betreuung durch eine polnische Haushaltshilfe oder Pflegekraft : hier
Kundenumfrage:
Beschreibung
Bavaria Care hat Kunden die eine 24h Pflege in Anspruch nehmen gefragt wie hilfreich sie diesen Artikel fanden.
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[…] Care berät Sie gerne ausführlich zum Thema 24 Stunden Pflege durch eine polnische Pflegekraft und den damit verbundenen […]
[…] beraten wir Sie, wie Sie die Leistungen der Pflegekasse (Krankenkasse) mit einer häuslichen 24 Stunden Pflege durch eine polnische Pflegekraft verrechnen […]
[…] rechnet der Pflegedienst seine Leistungen mit der Pflegekasse ab. Es stehen dem Bedürftigen bei Pflegestufe II monatlich € 1.144,– an […]
ich bin 54n jahre alt und nacho einem schlaganfall sum pflegefall geworden, zzt. Lobe inch in der Eigenen haeuslichkeit in SACHSEN anhalt, wuerdev aber sehr genre wider zurueck nacho Wuppertal ziehen, eine geeignete einrichtung, ist fuer mich niche zu nfinden, icgh wuerdeb nun genre eine behindertengerechte vwohnung in Wuppertal mitten, und mirbeine polnische pflegekraft zur abdeckung mines pflgebedarfes einstellen, Welch kosten dafuern uebernimmt nmeine pflegekasse?vielen dank aus SACHSEN anhalt thomasremek
Sehr geehrter Herr Remek,
vielen Dank für Ihre Nachricht. nachfolgend möchte ich kurz auf Ihre Frage eingehen:
Generell stehen Ihnen bei einer Pflege zu Hause folgende Leistungen der Pflegekasse zu:
Fördergelder für Umbaumaßnahmen ->https://www.polnische-haushaltshilfe.net/Blog/foerdergelder-vom-staat-fuer-umbaumassnahmen-im-pflegebereich-zu-hause/?s=behindertengerecht+
> Pflegegeld : dies hängt von Ihrem Pflegegrad ab und liegt zwischen PG2 316€ und PG5 901€ pro Monat
> steuerliche Erstattung: Sie können die 24h Pflege auch steuerliche geltend machen als „haushaltsnahe Dienstleistung“ bis max. 4000€/Jahr