Mit zunehmendem Alter mehren sich die Gedanken einer guten privaten Pflege zu Hause. Wenn das aber alleine nicht mehr geht und man Hilfe braucht wird es schon schwieriger eine gute und zufriedene Lösung zu finden, wenn man nicht ins Heim möchte, sondern so lange als möglich zu Hause bleiben will.
Wie gehe ich die Angelegenheit rechtzeitig und richtig an und an wen wende ich mich mit meinem Vorhaben?
Zuerst sollte man sich mit der Familie zusammensetzen, denn letztendlich ist die gesamte Familie davon betroffen.
Danach gilt es abzuklären wer welche private Pflege und Aufgaben trotz eigener Familie erbringen kann. Danach bleibt oft noch ein großer Arbeitsaufwand der privaten Pflege, welcher von keinem aus der Familie mehr gestemmt werden kann, ohne dass die eigene Familie allzu sehr darunter leidet.
Diese Lücke an Arbeitsaufwand und privater Pflege gilt es zu schließen – aber wie?
Als zweites sollte man sich mit der Pflegekasse in Verbindung setzen und über eine Antrag und eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) eine Pflegestufe erlangen, damit schon mal ein Teil der Kosten für die monatliche private Pflege abgedeckt sind. Denn hierdurch kommt man zum Erhalt eines monatlichen Pflegegeldes und der Pflegesachleistungen, sowie eines Verhinderungspflegegeldes (€ 1.612,00 p.a.) und des Kurzzeitpflegegeldes. Jedoch ist es möglich diese Beiden zu kombinieren, so dass 50 % des Kurzzeitpflegegeldes (€ 806,00 p.a.) auf die Verhinderungspflege anrechenbar ist = € 2.418,00 p.a.. Es können aber auch, sollte die Verhinderungspflege nicht in Anspruch genommen werden für die Kurzzeitpflege pro Jahr max. 8 Wochen beansprucht werden, also somit € 3.224,00 p.a. Die Kurzzeitpflege erfordert eine Antragstellung bei der Pflegekasse. Die zustehende Zeit für die Verhinderungspflege beträgt sechs Wochen p.a. und kann auch über das Jahr aufgeteilt werden. Die Aufteilung über das Jahr gilt im Übrigen auch für die Kurzzeitpflege.
Danach empfiehlt es sich eine Agentur zur Vermittlung von privaten Pflegekräften aus Osteuropa (private Pflegekraft) zu beauftragen, welche diese legal vermittelt. Die Angebote sind weitreichend und es lohnt sich zu vergleichen und abzuwägen
KOSTEN – LEISTUNG – ERSTATTUNG.
Hier ein Kostenbeispiel bei Pflegestufe II und befriedigenden Deutschkenntnissen:
Leistung | Betrag |
---|---|
Angebotspreis: | 2.150,00 € |
Pflegegeld | -545,00 € |
Entlastungsbetrag ambulant | -125,00 € |
Verhinderungspflege,anteilig p.m. |
-134,00 € |
Kurzzeitpflege anteilig p.m. | -67,00 € |
Steuerl. Erstattung vom Finanzamt anteilig p.m. | -333,00 € |
Verbleibender Betrag: |
946,00 € |
Dieser Betrag reduziert sich noch im € 104,00 (bei erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz € 208,00) für monatliche Betreuungsleistungen durch die Pflegekasse. Durch entsprechende Antragstellung werden Ihnen diese erstattet.
Danach kann innerhalb kurzer Zeit eine Kraft zur privaten Pflege für eine 24-Stunden Betreuung anreisen, welche im Idealfall 2-3 Monate vor Ort bleibt und dann durch eine Kollegin ersetzt wird. Diese beiden Pflegekräfte teilen sich im Idealfall die private Pflege vor Ort.
Die Aufgaben beim Patienten sind die Grundpflege, Haushaltsdienste, Arztbesuche etc.. Sie können jedoch individuell auf den einzelnen Patienten angepasst werden, um so eine optimale Zufriedenheit zu erlangen.
Die Kraft für die private Pflege wird sich den entsprechenden Bedürfnissen vor Ort anpassen, so dass hier eine wohlwollende und zufriedene Betreuung gegeben ist und somit der Patient möglichst lange in seinem gewohnten Umfeld leben kann.
Die Pflege durch eine private Pflegekraft wird monatlich durch den polnischen Dienstleister in Form einer Rechnung mit dem Patienten abgerechnet. Dieser bekommt von der Pflegekasse monatlich das entsprechende Pflegegeld, wodurch sich die monatliche Belastung der privaten Pflege entsprechend verringert. Auch verringert die Anrechnung des zustehenden Kurzzeitpflegegeldes sowie des Verhinderungspflegegeldes und die Pflegesachleistungen die monatliche Belastung.
Sollte zusätzlich ein ambulanter Pflegedienst notwendig werden, rechnet dieser gesondert mit der Pflegekasse ab.
Hierzu ein Rechenbeispiel bei Pflegestufe II:
Monatliche Sachleistungen € 1.144,00
Monatliches Pflegegeld € 458,00
Rechnet der ambulante Pflegedienst z.B. 50 % mit der Pflegekasse ab (erfolgt direkt), das wären dann (50 % von € 1.144,00 = € 572,00), somit verblieben noch 50 % aus dem monatlichen Pflegegeld = € 229,00, das heißt Sie als Bedürftiger würden im Monat von der Pflegekasse zusammen an Pflegegeld und Pflegesachleistungen € 801,00 bekommen.
Der ambulante Pflegedienst ist dann sinnvoll, wenn gewisse Aufgaben durch die Grundpflege nicht erledigt werden können, wie z.B. Spritzen verabreichen.
Am Ende des Jahres können durch den Einkommensteuerausgleich beim Finanzamt nochmals € 4.000,00 geltend gemacht werden für haushaltsnahe Dienstleistungen.
Auch können für Umbaumaßnahmen, welche durch die Behinderung einer Person notwendig werden, durch Antragstellung in Höhe von bis zu 4.000 € pro bedürftige Person beantragt werden. Dies gilt bis zu vier bedürftigen lebenden Personen im Haushalt maximal, d.h. Sie können somit insgesamt bis zu € 16.000,00 erstattet bekommen.
[…] und Kurzzeitpflege bleibt wie bisher und können nach wie vor kombiniert werden. (Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege kombinieren). Auch die Umbaumaßnahmen für eine Pflege zu Hause können weiterhin in unveränderter Höhe […]
[…] durch Formular von der Krankenkasse beantragen, Pflegetagebuch schreiben (ca. 6 Wochen ) für den Medizinischen Dienst der Krankenkasse, denn dieser prüft den Einstieg in die Pflegestufe (ab 1.1.2017 […]
[…] Die Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege bleibt unverändert und kann wie bisher kombiniert werden. Verhinderungspflege […]
[…] eine gute Alternative zu einem Pflegeheim sein. Bei diesem Pflegemodell wohnt eine private Pflegekraft im Haus oder in der Wohnung eines Hilfe- bzw. Pflegebedürftigen und übernimmt Aufgaben im Bereich […]