Legale Beschäftigung einer Pflegekraft oder Haushaltshilfe aus Polen.
Immer mehr hilfebedürftige Senioren in Deutschland nehmen die Dienstleistung einer polnischen Pflegekraft oder Haushaltshilfe in Anspruch.
Für das deutsche Pflegesystem ist die Seniorenbetreuung aus Osteuropa eine große Entlastung und Aufgrund des stetig wachsenden Pflegebedarfs nicht mehr wegzudenken.
Der Gedanke, in ein Pflegeheim zu gehen, ist für viele Senioren mit Ängsten und Sorgen verbunden. Nicht nur können sich viele Senioren nicht vorstellen aus ihrer gewohnten Umgebung wegzuziehen sondern auch die Vorstellung zusammen mit fremden Menschen zu leben ist für sie unvorstellbar.
Eine polnische Pflegekraft, die in das Haus oder die Wohnung des zu betreuenden einzieht hingegen, bedeutet für die Pflegebedürftigen mehr Freiheit und Unabhängigkeit. Eine 24 Stunden Betreuung ist zwar gesetzlich nicht möglich, da auch für Personal aus Polen die hierzulande geltenden Arbeitsregelungen einzuhalten sind. Dies betrifft auch das Einhalten der gesetzlichen Arbeitszeiten und Pausen. Dennoch ist die Betreuerin 24 Stunden vor Ort und kann jederzeit bei Bedarf Hilfe leisten.
Die legale Beschäftigung einer polnischen Pflegekraft ist derzeit nur über das Arbeitsamt oder über eine sogenannte „Entsendebescheinigung“ realisierbar . Um eine Haushaltshilfe über das Arbeitsamt vermittelt zu bekommen müssen alle bürokratischen Pflichten und Abläufe die auch ein Arbeitgeber hierzulande zu erfüllen hat erfüllt werden. Der Dienstleistungsempfänger ( Pflegebedürftige) wird zu Arbeitgeber. Für die bürokratischen Abläufe müssen meist mehrere Wochen geplant werden. Die Arbeitszeiten sind laut Tarifvertrag begrenzt und die Haushaltshilfe hat den normalen Urlaubsanspruch.
Das große Angebot von Firmen und Agenturen im Bereich der 24-Stunden-Pflege für Senioren, macht es für die Pflegebedürftigen oder deren Angehörige oft schwierig, die richtige Entscheidung zu treffen.
Die Beschäftigung einer selbständigen Betreuerin z.B. ist laut der momentanen Rechtslage nicht legitim.
Über eine sogenannte „Entsendebescheinigung“ hingegen ist die Beschäftigung einer Seniorenbetreuung aus Osteuropa vollkommen legal.
Die Betreuungskraft ist hierbei sozialversicherungspflichtig in Polen angestellt und versichert. Der Pflegebedürftige steht also in keinem direkten Arbeitsverhältnis zu der Pflegekraft oder Haushaltshilfe.
Es wird eine Dienstleistung in Anspruch genommen die vertraglich mit dem Arbeitgeber der Haushaltshilfe in Polen geregelt ist. Eine polnische Haushaltshilfe kann somit ohne großen bürokratischen Aufwand in nur wenigen Tagen bereits ihre Tätigkeit als Seniorenbetreuerin in Deutschland aufnehmen. Zu beachten ist, dass eine polnische Haushaltshilfe oder Pflegekraft zwar in Ihrem Heimatland eine Qualifikation als Altenpflegerin besitzen mag aber von dieser in Deutschland keinen Gebrauch machen kann.
Tätigkeiten die somit in den Tätigkeitsbereich einer qualifizierten Pflegekraft fallen wie z.B. (Wundversorgung, Medikamente einteilen, Pflege des Katheters) dürfen also nicht von einer polnischen Pflegekraft erbracht werden.
Hierfür ist es ratsam begleitend einen ambulanten Pflegedienst zur Hilfe zu nehmen.