Ab Januar 2017 gibt es einige Änderungen, denn zu diesem Zeitpunkt tritt das zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) in Kraft. Der Pflegegrad wird mittels einer Begutachtung in Form von Einzelpunkten addiert. Dieser Einzelpunkte werden wie folgt in 5 verschiedene Module gegliedert: Mobilität (Aufrichten im Bett, Sitzposition und umsetzen, Fortbewegen in der Wohnung und Treppensteigen) (Gewichtung 10 %) Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (Personen erkennen, zeitliche...
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