Ab 2017 werden die Pflegeleistungen den jeweiligen Bedürfnissen des Patienten besser angepasst, insbesondere werden auch Demenzkranke besser berücksichtigt. Es sollen auch die geistigen Behinderungen mehr beachtet werden. Somit werden ab 2017 die psychischen und physischen Erkrankungen gleichgesetzt. Bisher wurden die körperlichen Gebrechen mehr berücksichtigt. Dies ist nun nicht mehr der Fall. Mehr Berücksichtigung finden auch die alltäglichen Einschränkungen. Die eingeschränkte Alltagskompetenz wird zukünftig mehr berücksichtigt in den neuen Pflegegraden (bisher...
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