Voraussetzung für das Beschäftigen einer polnischen Pflegekraft

Alle Haushaltshilfen und Pflegehilfskräfte die über Bavaria Care vermittelt werden, sind bei unserem Dienstleister in Polen fest angestellt. Der Betreuungsempfänger oder Pflegebedürftige geht somit kein direktes Arbeitsverhältnis mit der Pflegekraft ein, sondern nimmt eine Dienstleistung in Anspruch.
Alle logistischen und arbeitsrechtlichen Maßnahmen und Vorkehrungen werden von dem Dienstleister der das Betreuungspersonal aus Polen beschäftigt getroffen. Die Kommunikation zwischen Pflegebedürftigem und dem Dienstleister findet ausschließlich über die Vermittlungsagentur ( Bavaria Care ) statt.

Grundvoraussetzung  

Die Voraussetzung für das beschäftigen einer polnischen Pflegekraft ist in erster Linie, dass die Notwendigkeit einer häuslichen Betreuung vorliegt. Dies bedeutet aber nicht, dass der zu pflegende eine Pflegestufe haben muss. Eine Betreuung für Kinder oder reine Haushaltshilfe kann nicht über Bavaria Care vermittelt werden.

Kost und Logis

Wichtig ist, dass der Betreuerin ein Zimmer zur Verfügung gestellt wird. Das Zimmer oder die Wohnung sollte sich in unmittelbarer Nähe des Arbeitsplatzes befinden, kann aber auch eine Einliegerwohnung sein.
Essen und Trinken sollte der Betreuerin kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.

An und Abreise

Bei der An-/Abreise muss vom Betreuungsempfänger oder dessen Angehörigen gewährleistet werden, dass die Pflegekraft rechtzeitig zum An- bzw. Abreise Ort gebracht/ geholt wird. Dies ist in der Regel der nächstgelegene Bus oder Zug-Bahnhof.

Als etabliertes Unternehmen im Bereich der Vermittlung von Pflegekräften aus Polen, ist es unser höchstes Anliegen, dem Pflegebedürftigen und dessen Angehörigen ein hohes Maß an Service und Leistung zu bieten. Dies ist nur möglich wenn ein positives Arbeitsklima  herrscht und beide Seiten, Betreuer und Betreuungsempfänger, zufrieden sind. Aus diesem Grunde stehen wir in engem Kontakt mit unseren Kunden und Betreuern.
Genauere Informationen über das Beschäftigen von polnischen Pflegekräften erfahren Sie hier

Information:  auch bei entsprechender Qualifikation dürfen Pflegekräfte aus Polen zwar in Deutschland arbeiten doch wird ihre Qualifikation als solche der momentanen Rechtslage nach nicht anerkannt. Das bedeutet, dass Maßnahmen wie z.B. Wundversorgung, Medikamentengabe  oder Spritzen geben  nach wie vor nur durch deutsches Pflegepersonal übernommen werden darf. Gerne informieren wir Sie auch über die Möglichkeit einer Betreuung aus Polen in Kombination mit einem ambulanten Pflegedienst.

Bavaria Care

 

 

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