Entsendebescheinigung E101 (A1):
Seit Mai 2004 ist es für polnische Firmen möglich im Rahmen der Deinstleistungsfreiheit Ihre Mitarbeiter in andere EU Länder somit auch Deutschland zu entsenden. Eine polnische Haushaltshilfe oder Pflegekraft kann somit vollkommen legal eine vorübergehende Tätigkeit in Deutschland aufnehmen. Für den rechtmäßigen Ablauf gibt es die ZUS, eine Sozialversicherungsanstalt in Polen. Diese Behörde bescheinigt mit der Entsendebescheinignung E101 (wurde seit dem 01.Mai 2010 durch A1 ersetzt), dass die entsendeten Arbeitnehmer in ihrem Heimatland sozialversicherungspflichtig angestellt sind. Somit ist sichergestellt, dass die Mitarbeiter ihre Tätigkeit legal in Deutschland aufnehmen dürfen. Die Entsendung von Personal ist der momentanen Rechtslage nach nur Firmen in EU-Ländern möglich. Alle von Bavaria Care vermittelten Pflegehilfen aus Polen werden ausschließlich über eine reguläre Entsendung vermittelt und verfügen zusätzlich über den notwendigen Versicherungsschutz. Wir distanzieren uns ausdrücklich von jeglicher Form der "Schwarzarbeit" in Deutschland. Unser Ziel ist es Ihnen und Ihren Angehörigen einen ruhigen und zufriedenen Lebensabend in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen. Gerne informieren wir Sie hierzu ausführlich : Kontakt