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Fahrerlaubnis für polnische Pflegekräfte in Deutschland:

Im Rahmen einer Vollzeit Betreuung für Hilfe- und Pflegebedürftige Senioren ist es für die Betreuungskraft oftmals notwendig längere Strecken zurückzulegen. Viele Betreuungsempfänger wohnen zu weit von einem Supermarkt oder anderen notwendigen Einrichtungen entfernt als dass Besorgungen zu Fuß oder mit dem Fahrrad gemacht werden können. In diesem Fall ist es sinnvoll eine Betreuungskraft mit Führerschein zu engagieren. Seit dem 01.02.2005 ist es EU Bürgern im Besitz eines EU Führerscheins ohne eine Registrierung bei der Fahrerlaubnisbehörde möglich in Deutschland Auto zu fahren. Es ist also nicht notwendig eine Registrierung, An- oder Ummeldung vorzunehmen. Ca 30% der von uns vermittelten Betreuungskräfte sind im Besitz eines Führerscheins. Ein Fahrzeug muss vom Betreuungsempfänger zur Verfügung gestellt werden. Gerne informieren wir Sie hierzu ausführlich

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