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Vertrag für 24h Betreuung

Vor Anreise der Pflegekraft aus Polen bekommen Sie von uns einen Dienstleistungsvertrag zugeschickt. Dieser kann entweder vom Betreuungsempfänger selbst oder von einer bevollmächtigten Person unterzeichnet werden. Im Vertrag wird ein genauer Betreuungsbeginn festgelegt. Sollte aus irgendwelchen Gründen der Betreuungsbeginn zu diesem Tag nicht länger möglich sein (z.B. wegen eines verlängerten Krankenhausaufenthaltes des Pflegebedürftigen) so kann der vereinbarte Betreuungsbeginn problemlos abgeändert werden. Je nach Vertrag beträgt die Kündigungsfrist 14 Tage bzw. 1 Monat. Der Dienstleistungsvertrag wird in der Regel auf eine Laufzeit von 12, 24 oder unbefristet abgeschlossen. Auch kürzere Laufzeiten sind möglich (Mindestlaufzeit 2 Monate)

Gerne informieren wir Sie hierzu ausführlich

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