Der Bedarf an Pflegepersonal für die häusliche 24 Stunden Pflege bzw. Betreuung ist so hoch wie nie zuvor. Immer mehr pflegebedürftige Senioren entscheiden sich für eine Betreuung zu Hause durch polnische Pflegekräfte oder Pflegekraefte aus anderen osteuropäischen Ländern. Meist wird die Pflege durch Angehörige organisiert, die sich an unterschiedliche Agenturen wenden um sich vorab über deren Angebote zu informieren. Der schnellste und meist genutzte Weg ist die Kontaktaufnahme über das Internet. Mittlerweile gibt es eine sehr große Auswahl an Anbietern und mit dem steigenden Bedarf wächst auch das Angebot an Vermittlungsagenturen rasant. Die meisten Angehörigen oder Betreuungsbedürftigen sind von dem großen Angebot und den verschiedenen Betreuungsmodellen anfangs überfordert. Es werden verschiedene rechtliche Modelle angeboten die sich oft auch von den Kosten stark unterscheiden. Nachfolgend möchten wir Ihnen ein paar Tipps geben, auf was Sie bei der Wahl eines Betreuungsangebotes achten sollten und welche Punkte Sie besonders beachten sollten. Wir gehen in diesem Beitrag nur auf das sogenannte „Entsendemodell“ ein. Bei diesem Modell ist das Personal sozialversicherungspflichtig bei einem im EU- Ausland sitzenden Dienstleister angestellt und wird nach Deutschland entsendet.
Vorteile:
– kurzfristig planbar (5-15 Tage Vorlauf)
– geringer bürokratischer Aufwand
– kein direktes Anstellungsverhältnis
– i.d.R. kurze Kündigungsfristen
– i.d.R große Auswahl an Personal
– schnell verfügbares Wechselpersonal falls nötig
1. Die Wahl des richtigen Anbieters :
Fast täglich erscheinen neue Vermittlungsagenturen auf dem Markt der häuslichen Seniorenbetreuung. Firmen im In- und Ausland wittern das große Geschäft mit den pflegebedürftigen Deutschen. Da es kaum gesetzliche geregelte Vorgaben zu den Arbeitsweisen der Agenturen gibt, arbeiten die Anbieter von 24 Stunden Pflege sehr unterschiedlich und oft auch mit dubiosen und sehr intransparenten Modellen. Zu beachten ist auch, dass die in Deutschland sitzenden Agenturen immer mit sogenannten Dienstleistern zusammenarbeiten, bei denen das Pflegepersonal oder Betreuungspersonal angestellt ist. (Entsendemodell) Es ist empfehlenswert sich vorab telefonisch beraten zu lassen und ein unverbindliches Angebot erstellen zu lassen. Das Angebot sollte neben den monatlichen Betreuungskosten oder dem Tagessatz auch die zusätzlichen mit der häuslichen Pflege verbundenen Kosten wie z.B: Reisekosten, Feiertagszuschläge, Agenturgebühr, Vermittlungsgebühr enthalten. Viele Anbieter weisen unzureichend auf die zusätzlichen Kosten hin oder verschweigen diese gänzlich.
Der Anbieter sollte auch in der Lage sein, Sie über die Rechtsgrundlage und mögliche Vor- und Nachteile des von ihm angebotenen Betreuungsangebotes aufzuklären.
2. Dienstleistungsvertrag
Ganz nach dem Motto „Nicht alles ist Gold was glänzt“ sollten Sie sich nicht zu schnell auf vermeintlich attraktive Angebote einlassen. In den meisten Fällen wird eine Betreuung sehr kurzfristig organisiert und Angehörige oder Pflegebedürftige entscheiden sich dann sehr kurzfristig und spontan für das ihnen am „günstigsten“ erscheinende Angebot. Das große Erwachen kommt dann meist erst später. Aus diesem Grund ist es wichtig den Dienstleistungsvertrag gut zu lesen. Achten Sie hierbei besonders auf die festgelegte Betreuungspauschale in Zusammenhang mit der vertraglich festgelegten Arbeitszeit. Die Betreuungspauschale wird meist in Form eines Tagessatzes oder einer monatlichen Pauschale festgelegt. Die Betreuungspauschale mag auf den ersten Blick günstig erscheinen oder sich von anderen Angebot abheben doch wenn im Dienstleistungsvertrag eine sehr geringe Arbeitszeit festgelegt ist sollte man das Angebot hinterfragen ! Selbstverständlich kann ein Anbieter der dem Personal nur z.B 15h/Woche bezahlt ein wesentlich günstigeres Angebot unterbreiten als ein Anbieter der 40h/Woche als Arbeitszeit festlegt. Das eine Arbeitszeit von ca. 2h/Tag (15h:7Tage) für eine „Vollzeit“ bzw. „24 Stunden Pflege“ nicht ausreicht wird hierbei vollkommen außer Acht gelassen. Das dies steuerrechtliche und strafrechtliche Folgen haben kann leider auch. Das einzige „Gesetz“ welches für diese Art von Verträgen gilt ist: “ Wo kein Kläger da kein Richter“. Dass ein deutsches Arbeitsgericht eine vollkommen unrealistische Arbeitszeit als Weg den Mindestlohn zu umgehen und Kosten- und Sozialabgaben zu sparen sieht ist vielen Anbietern offensichtlich nicht klar.
3. Zusatzkosten
Wie bereits erwähnt ist es wichtig schon im Betreuungsangebot auf alle zusätzlich mit der Betreuung verbundenen Kosten hingewiesen zu werden. Viele Anbieter weisen nicht auf die zusätzlichen Kosten hin. Diese erscheinen dann erst im Dienstleistungsvertrag oder bei der ersten Rechnung. Wenn Sie sich nicht sicher sind, fragen Sie den Anbieter ob es zusätzliche Kosten gibt und lassen Sie sich dies ggf. per E-Mail oder postalisch bestätigen. Grundsätzlich gibt es Kosten, die ein Anbieter nicht vermeiden kann. Hierzu gehören z.B auch Reisekosten. In jedem Fall müssen diese Kosten vom Anbieter übernommen werden. Nur weil in einem Kostenangebot keine Reisekosten ausgewiesen sind, bedeutet dies nicht, dass das Personal umsonst reisen kann. Die Reisekosten werden dann mit der vergleichsweise höheren Betreuungspauschale verrechnet.